- Bildqualität Zum Einstellen der Videos gibt es gewisse Einschränkungen. Diese waren in früheren Zeiten: Bildformat: 4:3 / Videolänge: 10 min. / Dateigröße: 100 Mb mittlerweile gilt: Bildformat: 16:9 / Videolänge: 15 min. / Dateigröße: 1 Gb Daraus ergibt sich, dass diese in der „Steinzeit“ hochgeladene Videos eine doch etwas eingeschränkte Bildqualität aufweisen. Ein neu einstellen wäre nur mit einem sehr großem Zeitaufwand möglich, und bestehende Verlinkungen würden ungültig. Videos vor länger zurückliegenden Ereignissen, die erst jetzt neu eingestellt werden, weisen natürlich eine besser Bildqualität auf. Ich werde im Laufe der Zeit dazu übergehen, bereits bestehende, ältere Videos in besser Qualität zu erstellen. Das bedeutet allerdings, dass bestehende Verlinkungen keine Gültigkeit mehr haben. - Warum sind einige Videos nicht mehr erreichbar Ich hatte seit Jahren meine Videos auf der Videoplattform „myvideo.de“ hochgeladen. Aber es heißt hier seit kurzem: Auf Wiedersehen Videoplattform „myvideo“ in der jetzigen Form. Zum 01.09.2015 ist ein Upload nicht mehr möglich wie bisher. Zum 30.09.2015 werden sämtliche Videos gelöscht. Bei „myvideo“ wird in Zukunft, sukzessive der Schritt zu einer Videoplattform gemacht, die gänzlich auf  Premium-Inhalte setzt. Damit möchten man sicherstellen, dass nur noch qualitativ hochwertige und lizenzierte Inhalte gezeigt werden. Daher wird es leider keinen direkten Upload für Videos mehr geben. Es gibt nur noch die kostenlose Premium-Content-Partnerschaft unter der Bedingung, dass man wöchentlich mindestens ein Video auf „myvideo“ hoch lädt. Aus diesem Grund werde in der nächsten Zeit alle Videos bei „youtube“ hochladen. Da es mittlerweile möglich ist, Videos in besser Qualität hochzuladen, werde ich einige neu erstellen. Das Ganze ist mit Arbeit verbunden, und wird sicher ein paar Monate in Anspruch nehmen. -Urheberschutz Bei Veranstaltungen ist oft im Hintergrund Musik zu hören. Teilweise handelt es sich hierbei um in Deutschland geschützte Titel. Bei „youtube“ werden diese Passagen im Video angezeigt. In den meisten Fällen lässt der Antragsteller (des Urheberschutzes) die Verwendung der Musikinhalte zu, behält sich aber die Möglichkeit vor, Werbung einzublenden. Diese Musikinhalte werden entfernt, wenn sie für das Video an sich nicht von Bedeutung sind. In ganz seltenen Fällen kann es aber auch zu einer Sperrung der Videos in Deutschland und auf Mobilgeräten kommen. In diesem Falle, werden die Musikinhalte komplett entfernt.
Hinweise